Muster-Mietvertrag (Bitte nicht ausfüllen)
Verein
Freiwillige Feuerwehr
Kröffelbach e.V.
Mietvertrag & Checkliste, Grillhütte Kröffelbach
Zwischen dem Verein Freiwilligen Feuerwehr Kröffelbach e.V.
(vertreten durch den Hüttenwart, Thilo Claudi, oder seinem Vertreter)
und dem Mieter/Mieterin (Mindestalter 18 Jahre & vollständige Adresse)
Vorname: Name:
Adresse: Str.:
Telefon: Mail:
wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:
2. Beide Vertragsparteien vergewissern sich vor Beginn der Mietzeit über den ordnungsgemäßen Zustand der Hütte sowie der Toilette
3. Vom Mieter und Vermieter auszufüllen!
Vorher - Mieter / Nachher – Vermieter
Grillrost vorhanden ____________ ______________
Kühlschrank funktionst. ____________ ______________
Feuerlöscher verplombt ____________ ______________
Toilettenanlage sauber ____________ ______________
Aggregat funktionstüchtig ____________ ______________
Tank & Ersatzkanister voll ____________ ______________
4. Die Grillhütte sowie die Toilettenanlage und die Umgebung der Hütte (Grillplatz, angrenzende Wälder, Wiesen Büsche und Wege)
sind im gleichen ordnungsgemäßen Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben. Das Zelten/Campen auf den Wiesen oder Wegen
ist strengstens untersagt (Wasserschutzgebiet)
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen und/oder Sachschäden, die während der Mietzeit entstehen.
6. Der Mieter haftet dem Vermieter während der Mietzeit für die Grillhütte, sowie sämtlichem Zubehör.
7. Bei Beschädigung an der Grillhütte oder des Zubehörs ist voller Ersatz seitens des Mieters zu leisten.
8. Den Anweisungen des Vermieters und des Jagdpächters oder
Försters, insbesondere siehe a & b, ist Folge zu leisten.
a) Im Außenbereich ist ab 22.00 Uhr Lärm jeglicher Art zu vermeiden.
b) Hunde und ähnliche Tiere sind an der Leine zu halten.
9. Müll und sonstige Abfälle (innen u. außen) sind vom Mieter zu entsorgen.
Der Mietpreis für ein Wochenende (Freitag-Sonntag) beträgt 70,-€
Eine Kaution in Höhe von 50,- € ist im Voraus zu hinterlegen. Die Kaution ist nach erfolgter, beanstandungsfreier Abnahme der Grillhütte,
in voller Höhe dem Mieter zurückzuerstatten.
Es können Stehtische sowie zusätzliche Zeltgarnituren, zu je 5,-€ gemietet werden.
Nimmt ein Benutzer/Mieter einen reservierten Termin nicht wahr, so hat er dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung
anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Benutzungsgebühr fällig!
Dieser Vertrag gilt gleichzeitig als Quittung.
70€ dankend erhalten.
Vermieter (Thilo Claudi, oder Vertreter) ______________________
Mieter ____________________________
Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die oben aufgeführten Bedingungen an.
Waldsolms/Kröffelbach, den_______________
Gerichtsstand für beide Parteien ist Wetzlar.
Mietvertrag GH, Stand Juni 2022