Muster-Mietvertrag

Muster-Mietvertrag




Verein
      Freiwillige Feuerwehr
 Kröffelbach e.V.

 

Mietvertrag & Checkliste, Grillhütte Kröffelbach

 

Zwischen dem Verein Freiwilligen Feuerwehr Kröffelbach e.V.

(vertreten durch den Hüttenwart bzw. seinem Vertreter)  


und dem Mieter/Mieterin (Mindestalter 18 Jahre & vollständige Adresse)

 

Name: ____________________Vorname: ___________________

 

Adresse: ______________________________________________

 

Telefon: ___________________ Mail: ________________________ 


               

wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:


    1. Die Mietzeit beginnt am ___________ und endet am___________

 

    2. Beide Vertragsparteien vergewissern sich vor Beginn der Mietzeit über den ordnungsgemäßen Zustand der Hütte sowie der Toilette

 

    3. Vom Mieter und Vermieter auszufüllen!

                                                                         

                                         Vorher - Mieter   /   Nachher - Vermieter

Grillrost vorhanden             ____________          ________________

 

Kühlschrank funktionst.      ____________          ________________


Feuerlöscher verplombt     ____________          ________________

 

Toilettenanlage sauber       ____________          ________________

 

Aggregat funktionstüchtig  ____________          ________________

 

Tank & Ersatzkanister voll  ____________          ________________



 

    4. Die Grillhütte sowie die Toilettenanlage und die Umgebung der Hütte (Grillplatz, angrenzende Wälder, Wiesen Büsche und Wege)

        sind im gleichen ordnungsgemäßen Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben.

        Das Zelten/Campen auf den Wiesen oder Wegen ist strengstens untersagt (Wasserschutzgebiet)


    5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen und/oder Sachschäden, die während der Mietzeit entstehen.

 

    6. Der Mieter haftet dem Vermieter während der Mietzeit für die Grillhütte, sowie sämtlichem Zubehör.

 

    7. Bei Beschädigung an der Grillhütte oder des Zubehörs ist voller Ersatz seitens des Mieters zu leisten.

 

    8. Den Anweisungen des Vermieters und des Jagdpächters oder Försters, insbesondere siehe a & b, ist Folge zu leisten.

        a) Im Außenbereich ist ab 22.00 Uhr Lärm jeglicher Art zu vermeiden.

        b) Hunde und ähnliche Tiere sind an der Leine zu halten.

 

    9. Müll u. sonstige Abfälle (innen u. außen) sind vom Mieter zu entsorgen.

 

Der Mietpreis für ein Wochenende (Freitag-Sonntag) beträgt 70,- €

 

Eine Kaution in Höhe von 50,- € ist im Voraus zu hinterlegen. Die Kaution ist nach erfolgter, beanstandungsfreier Abnahme der Grillhütte,

in voller Höhe dem Mieter zurückzuerstatten.

 

Es können Stehtische sowie zusätzliche Zeltgarnituren, zu je 5,-€ gemietet werden.

 

Nimmt ein Benutzer/Mieter einen reservierten Termin nicht wahr, so hat er dies spätestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung anzuzeigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Benutzungsgebühr fällig!

 

Dieser Vertrag gilt gleichzeitig als Quittung.

 

70€ dankend erhalten.


 

Vermieter _________________________


 

Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die oben aufgeführten Bedingungen an.


 

Mieter ____________________________



 

Waldsolms/Kröffelbach, den ___________    

 

Gerichtsstand für beide Parteien ist Wetzlar.     

                                                                                                                                                                          Mietvertrag GH, Stand Juni 2022